Bei fremdverschuldeten Unfällen spricht man von einem Haftpflichtschadenfall. Beauftragen Sie zur Sicherung Ihrer Schadensersatzansprüche einen freien Gutachter. Für die Kosten muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Gutachter bzw. Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Dieser vertritt die Interessen der Versicherung und nicht Ihre. Sie haben ein Recht auf die freie Wahl des Gutachters.